Kommentar SR Dr. Schnellbächer -Vizepräsident des Vorstands-

In den letzten Monaten wurde wiederholt die bisherige Struktur der Ärztekammern in Rheinland-Pfalz infrage gestellt. Aus ersten Anfängen in der Nachkriegszeit entstanden hat sich meines Erachtens die Gliederung in Landesärztekammer und vier Bezirksärztekammern bewährt.

Ich bin seit rund 50 Jahren sowohl Mitglied der Landesärztekammer als auch der Bezirksärztekammer Koblenz und war innerhalb beider Körperschaften in Vertreterversammlungen und Ausschüssen tätig.

Immer wieder habe ich erlebt, dass neuer berufspolitischer Nachwuchs über die Bezirksärztekammern gewonnen wurde. Man wird vielleicht von persönlich bekannten Kollegen aus der Umgebung eingeführt. Auch umgekehrt gilt: die einzelnen Bezirksärztekammern sind näher an ihren Mitgliedern. Kliniken und gegebenenfalls auch Praxen sind bekannt.

Unsere Versorgungseinrichtung ist gegenwärtig als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen an die Bezirksärztekammer Koblenz gebunden. Die Hauptversammlung unserer Versorgungseinrichtung besteht aus Mitgliedern der Vertreterversammlung, die auch Mitglieder der Versorgungseinrichtung sind. Betroffene und Vertreter der Betroffenen diskutieren mit, über finanzielles Engagement und beeinflussen so auch indirekt künftige Rentenzahlungen. Dies wäre zukünftig wohl nicht mehr der Fall.

Als Beispiel einer erfolgreichen Zusammenlegung wird häufig die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz genannt. Diese entstand im Januar 2005 aus einer Zusammenlegung der früheren regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Trier. Diese Vereinigung wurde damals auch mit Gründen der Kostenersparnis begründet. An eine Kostenreduktion kann ich mich nicht erinnern.

San.-Rat Dr. Manfred Schnellbächer