Fortbildungskonto

Ihr persönliches Fortbildungskonto

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Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre persönliche Mitgliedsnummer immer 6-stellig mit den "anführenden Nullen" eingeben und beim Passwort die Groß- und Kleinschreibung berücksichtigen.
Zum Beispiel: 010567 sowie XnoP863A

Erläuterungen

Gemäß § 95 d SGB V haben Vertragsärzte, die bereits zum 30.06.2004 niedergelassen oder im Krankenhaus ermächtigt waren, erstmals bis spätestens 30.06.2009 durch ein Fortbildungszertifikat gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung zu erbringen. Dieses Fortbildungszertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum wird durch die zuständige Bezirksärztekammer erteilt, wenn in einem der Antragstellung vorausgehendem Fünf-Jahres-Zeitraum Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden, die in ihrer Summe mindestens 250 Punkte erreichen. Dieses Verfahren haben wir automatisiert, um den Bürokratieaufwand so gering wie möglich zu halten. Hierzu wurde ein persönliches Fortbildungskonto für jedes Kammermitglied freigeschaltet. Durch die Nutzung des Fortbildungskontos wird das Zertifikat automatisch bei Erreichen der geforderten Punktzahl erstellt. Auf dem Fortbildungskonto kann jederzeit der aktuelle Punktestand eingesehen werden.

Wie kommen die Punkte auf das Konto?

Nur wenn ein Arzt sich beim Besuch der Fortbildungsveranstaltung mit dem bereits übersandten Barcode-Etikett in die Teilnehmerliste eingetragen hat, werden die jeweiligen Fortbildungspunkte automatisch dem Konto gutgeschrieben. Da dieses Verfahren durch eine aufwendige Kommunikationsstruktur zwischen allen Ärztekammern in Deutschland abgestimmt ist, werden die Punkte nicht unmittelbar nach dem Scannen in der jeweiligen Kammer dem Konto gutgeschrieben, vielmehr benötigt der zugrunde liegende EIV (Elektronischer-Informations-Verteiler) hierzu einige Wochen. Sollten also Punkte von absolvierten Veranstaltungen auf dem persönlichen Konto vermisst werden, kann dies eine Ursache darin haben, dass die Punkte noch im „System verteilt werden“.

Manuelle Erfassung nicht automatisch erfasster Punkte

Fehlende Fortbildungspunkte können anhand der VNR, die sich auf der Teilnahmebescheinigung befindet, im Fortbildungskonto mit der Funktion „Punkte melden“ selbst erfasst werden. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen, die nicht im Bereich einer Ärztekammer in Deutschland wahrgenommen wurden, also z. B. Kongresse im Ausland, und daher nicht Eingang in das System gefunden haben können. Wir werden dazu Stichproben durchführen und behalten uns vor, im Einzelfall die Teilnehmerbescheinigungen für die besuchten Veranstaltungen anzufordern.