Anrechnung von Weiterbildung im Ausland

Umschreibung einer Facharzt-Anerkennung:

Umschreibung einer Facharzt-Anerkennung innerhalb EU, EWR-Staat und der Schweiz
Wenn Sie in einem anderen EU-Land, EWR-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz eine Facharztanerkennung erworben haben, können Sie als Mitglied der Bezirksärztekammer Koblenz prüfen lassen, ob diese in die deutsche Facharztbezeichnung umgeschrieben werden kann. Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen als beglaubigte Fotokopien ein:

  • Formloses Antragsschreiben
  • Urkunde der Facharztanerkennung mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
  • EU-Konformitätsbescheinigung, erteilt von der in diesem Land zuständigen Behörde mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

Umschreibung einer Facharzt-Anerkennung aus einem Drittstaat:
Wenn Sie in einem Drittstaat eine Facharztanerkennung erworben haben, können Sie als Mitglied der Bezirksärztekammer Koblenz prüfen lassen, ob diese als gleichwertig anerkannt werden kann.
Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen als beglaubigte Fotokopien ein:

  • Öffnet externen Link in neuem FensterAntragsformular
  • aussagekräftige (Weiterbildungs-)Zeugnisse einschl. Leistungskataloge aus Ihrem Heimatland mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
  • ggf. eigene Übertragung der absolvierten Weiterbildungsinhalte in das entsprechende hiesige Logbuch bzw. eLogbuch
  • Zwischenzeugnis Ihres aktuellen Weiterbilders mit Aussage über Ihren aktuellen Weiterbildungsstand

Unser Weiterbildungsausschuss wird die Unterlagen begutachten; Sie erhalten einen für den Bereich der Bezirksärztekammer Koblenz verbindlichen Bescheid zu ggf. bestehenden Defiziten. Insgesamt ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Anrechnung von Weiterbildungszeiten:

Anrechnung von Weiterbildungszeiten aus einem EU-Land, EWR-Staat und der Schweiz:
Die Antragstellung ist erst nach Begründung der Mitgliedschaft bei der Bezirksärztekammer Koblenz möglich.
Wenn Sie in einem Drittstaat Weiterbildungszeiten absolviert haben, können Sie als Mitglied der Bezirksärztekammer Koblenz prüfen lassen, ob diese als gleichwertig anerkannt werden können.
Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen als beglaubigte Fotokopien ein:

  • Öffnet externen Link in neuem FensterAntragsformular
  • aussagekräftige (Weiterbildungs-)Zeugnisse einschl. Leistungskataloge aus Ihrem Heimatland mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
  • ggf. eigene Übertragung der absolvierten Weiterbildungsinhalte in das entsprechende hiesige Logbuch bzw. eLogbuch
  • Zwischenzeugnis Ihres aktuellen Weiterbilders mit Aussage über Ihren aktuellen Weiterbildungsstand

Unser Weiterbildungsausschuss wird die Unterlagen begutachten; Sie erhalten einen für den Bereich der Bezirksärztekammer Koblenz verbindlichen Bescheid zur Anrechnung der Zeiten. Insgesamt ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Anrechnung von Weiterbildungszeiten aus einem Drittstaat:
Weiterbildungszeiten ohne bereits erworbene Facharztanerkennung im Herkunftsland sind nicht anrechnungsfähig.                                                        

Hierzu ist keine Antragstellung möglich