Erläuterungen
Nachweis der ärztlichen Fortbildung über ein Fortbildungszertifikat der Ärztekammer
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat mit § 95 d SGB V die Nachweispflicht der Fortbildungsverpflichtung von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten eingeführt. Erstmalig war dies mit Wirkung zum 30.06.2009 der Fall.
Die in der Klinik tätigen Fachärzte sind ebenso betroffen, erstmals zum 31.12.2010 (§ 137 SGB V). Nachweisfrist ist auch hier ein Fünfjahreszeitraum, Kontrollorgan in der letztgenannten Gruppe ist der ärztliche Direktor.
Die Bestimmungen besagen, dass der Arzt/die Ärztin innerhalb von 5 Jahren 250 Punkte gemäß der Fortbildungssatzung der jeweiligen Kammer sammeln muss. Der in der Klinik tätige Facharzt muss dabei 150 Fortbildungspunkte aus seinem Fachgebiet nachweisen.
Zum Erfassen und Verwalten der Daten haben sich die Ärztekammern auf ein bundeseinheitliches Verfahren geeinigt. Für Sie entfällt das bisherige Sammeln der Bescheinigungen, natürlich ausgenommen Belege für das Finanzamt. Mit Erreichen der erforderlichen Punktzahl erhalten Sie automatisch Ihr persönliches Fortbildungszertifikat, bei Vertragsärzten wird zusätzlich die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz informiert.
Lassen Sie sich bitte auf Fortbildungsveranstaltungen mittels Ihres Barcodes registrieren und zeichnen mit Ihrer Unterschrift gegen. Fehlt Ihre Unterschrift und/oder Ihr Barcode mit der einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN), kann eine Eintragung in Ihr Fortbildungskonto nicht vorgenommen werden!
Der persönliche Zugriff auf die Verwaltung Ihres Fortbildungskontos über das Internet ist seit dem 12.12.2008 freigeschaltet.
Sie selbst können die von Ihnen besuchten Fortbildungsveranstaltungen der letzten Jahre mit Frist vom 01.01.2004 in Eigenregie eintragen. Unsere Verwaltung wird somit entlastet und Kongresse und Veranstaltungen im Ausland können zusätzlich erfasst werden. Vom Vorstand der Bezirksärztekammer Koblenz beschlossen obliegt der Kammer hier eine stichprobenartige Kontrolle.
Denken Sie bitte daran, dass Sie die Punkte auch über Online-Mediendienste erwerben können. Die Gutschrift erfolgt automatisch auf Ihrem Konto, wenn Sie hierbei Ihre EFN-Nummer eingeben.
Ablaufprocedere :
Zur Nutzung aller Möglichkeiten ist ein Internetzugang nötig, zum alleinigen Erfassen und Übertragen von erworbenen Fortbildungspunkten für Sie aber nicht zwingend.
EDV Kenntnisse sind also nicht erforderlich. Für Sie ist nur wichtig, dass Sie sich vor Ort beim Veranstalter mittels Ihres Fortbildungsausweises oder Barcodes registrieren lassen und Ihre Unterschrift hinterlegen.
Bei Fortbildungsveranstaltungen in unserem Zuständigkeitsbereich erhalten wir vom Veranstalter die Anwesenheitsliste. Diese Liste scannen wir bei der Bezirksärztekammer Koblenz mittels eines Barcodelesegeräts ein. Der elektronische Informationsverteiler meldet Ihre Anwesenheit an Ihre zuständige Kammer, die die von Ihnen erworbenen Punkte auf Ihr Punktekonto zeitgerecht überträgt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Peter Kicker oder Frau Katja Best gerne zur Verfügung.