Erste Hilfe Kurs
Erste Hilfe Kurs für Auszubildende im Ausbildungsberuf MFA
Nach der Prüfungsordnung (§ 10 Abs. 4 b) ist zur Zulassung zur Abschlussprüfung ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse in der Ersten Hilfe zu führen, der nicht älter als drei Jahre - gemessen am Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussprüfung - sein darf.
Der ausbildende Arzt hat die Auszubildende für die Teilnahme am Erste - Hilfe - Kurs freizustellen (§ 2 Buchst. a und c des Berufsausbildungsvertrages). Für diese ausserbetriebliche Ausbildungsmaßnahme trägt der ausbildende Arzt die Kosten
(§ 4 Abs. 3 des Berufsausbildungsvertrages).
Sollte der Nachweis älter als drei Jahre sein, muss ein neuer Erste-Hilfe-Kurs besucht werden.


