Fehlzeitenregelung

Einheitliche Regelung von Fehlzeiten bei der Zulassung zur Abschlussprüfung

Der Berufsbildungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung vom 08.03.2023 über die Fehlzeiten in der Ausbildung beraten. Es wurde nun eine einheitliche Regelung getroffen. Für den Ausbildungsstart Sommer 2023 gilt Folgendes: Fehlzeiten werden auf 75 Tage ohne Berücksichtigung von Urlaub und gesetzlicher Mutterschutzfrist festgesetzt. Bei Verkürzung der Ausbildung und Teilzeitausbildung werden die Fehltage prozentual umgerechnet. Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt dann die Abfrage der Fehlzeiten, die vom Ausbilder anzugeben sind. Sollten die Fehlzeiten von 75 Tagen überschritten werden, kann es zu einer Ablehnung der Prüfungszulassung kommen.