Gastkommentar Dr. Gradel -Präsident der Bezirksärztekammer Trier-
Die Tätigkeit der Bezirksärztekammer Trier geht aber weit über die Mitgliederverwaltung, Weiterbildungsangelegenheiten und die MFA-Ausbildung hinaus. Und hier möchte ich dem Präsidenten der Landesärztekammer Dr. Matheis vehement widersprechen, wenn er im Editorial der Juli-Ausgabe unseres Ärzteblattes behauptet, dass aus den Bezirken kein politischer Impetus komme. Die Vertreterversammlung in Trier diskutiert bei jeder Sitzung die aktuelle berufspolitische Lage und die Ergebnisse werden auch nach außen getragen, z.B. in Form von Einladungen zu „Runden Tischen“ oder auch gezielter Ansprache unserer Kommunal- und Landespolitik. Auch wenn diese Aktivitäten nicht mit einem großen Presse-Tam-Tam und schönen Hochglanzfotos im Ärzteblatt präsentiert werden, findet sie dennoch statt! Trier ist weit weg von Mainz. Bei zahlreichen Terminen vertreten unsere Vizepräsidentin und ich die Trierer Ärzteschaft: in Vorständen, in Gremien, bei Konferenzen und „Runden Tischen“, aber auch bei offiziellen Anlässen. Auch sind wir Ansprechpartner für die Politik vor Ort. Zu glauben, dass diese Aufgaben von der Landesärztekammer übernommen werden könnten, ist völlig illusorisch. Wenn es die Bezirksärztekammer nicht mehr gibt, dann gibt es in Trier keine ärztliche Organisation mehr, die die Ärzteschaft vor Ort vertritt oder als Ansprechpartner für Institutionen und für die Kommunalpolitik. Das Regionalzentrum Trier der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz ist ein Verwaltungsgebäude. Eine ansprechbare oder gar sichtbare ärztliche Organisation ist die KV in Trier nicht mehr. Und hier möchte ich an die Corona-Pandemie erinnern: hier hat die Landesärztekammer keinen substanziellen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet. Für die Kammer in Trier kann ich sagen, dass sowohl die Geschäftsstelle als auch ich zahlreiche Aktivitäten zusammen mit Politik, Gesundheitsamt, Feuerwehr etc. entwickelt haben, um unseren Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Und wenn der Landesärztekammerpräsident die Schuld an Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen pauschal den Bezirken anlastet, dann ist das nur die halbe Wahrheit. Denn nicht selten liegen die Probleme auch bei der Landesärztekammer. Oftmals sind aber Verzögerungen weder von den Bezirken, noch von der LÄK verschuldet. Fest steht: Einsparungen wird es durch eine Abschaffung des Körperschaftsstatus der Bezirkskammern sicher nicht geben. Zahlreiche Vorgänge, die von ehrenamtlich Tätigen (Vorstand/ Vertreterversammlung, also weitgehend umsonst!) in den Bezirken bearbeitet werden, müssten dann in Mainz entschieden werden. Das wäre vom Ehrenamt nicht zu stemmen. Es müsste bei der Landesärztekammer das Hauptamt aufgestockt werden, was zu einer Kostensteigerung führen würde. Jede Schwächung des Ehrenamtes ist berufspolitisch eine Katastrophe und löst einen Ausbau des kostenintensiven Hauptamtes aus. Dies belegt z.B. auch die Fusion der Bezirks-KVen. Hierdurch wurde keine einzige Stelle und kein Euro eingespart. Das Ehrenamt in der Selbstverwaltung ist aus meiner Sicht von unschätzbarem Wert. Und das wird nun vom scheidenden Landesärztekammerpräsidenten torpediert. Auch die Behauptung, wir seien das einzige Bundesland mit derartigen Strukturen, ist schlichtweg falsch. Hier verweise ich auf den Bericht der Bezirksärztekammer Rheinhessen. Zum Schluss noch eine wichtige Anmerkung zu den Versorgungswerken. Die Aussage von Herrn Matheis, dass viele Mitglieder aus allen Bezirken seiner Meinung seien, ist nicht korrekt. Er scheint der letzte in Rheinland-Pfalz zu sein, der nicht verstanden hat, dass unser aller Altersvorsorge am Körperschaftsstatus unserer Bezirksärztekammern hängt. Und dabei spielt die theoretische Machbarkeit, die Versorgungswerke in Koblenz und Trier als eigenständige Organisationen zu etablieren (siehe Stellungnahme Prof. Dr. Scholz, Seite 8, Ärzteblatt RLP 7/26) überhaupt keine Rolle. Es würde dann als wichtige Rechengröße für die Versorgungswerke der „ewige Neuzugang“ wegfallen, da neue Kolleginnen und Kollegen dann nicht mehr zwangsläufig Mitglieder in unseren Versorgungswerken würden. Und der Staatsvertrag mit der Bayrischen Ärzteversorgung mit den Bezirksärztekammern Rheinhessen und Pfalz wäre dann ebenfalls hinfällig. Allein deshalb empfinden fast alle, mit denen ich mich unterhalten habe, die Diskussion über die Abschaffung des Körperschaftsstatus der Bezirksärztekammern als obsolet. Setzen wir uns gemeinsam ein für eine Verbesserung und Optimierung von Abläufen in unseren Kammern und für den Erhalt unserer ehrenamtlichen und lokalen Strukturen!
Dr. Walter Gradel


