Einkommensbezogene Beitragserhebung ab 2024

Nach langer und intensiver Diskussion hat die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Koblenz in ihrer Sitzung am 20.09.2023 beschlossen, wie alle anderen Ärztekammern in Rheinland-Pfalz auch, ab dem kommenden Beitragsjahr den Kammerbeitrag nicht mehr statusbezogen, sondern einkommensabhängig zu erheben.

Vor dem Hintergrund einer sehr verhaltenen Einkommensentwicklung der niedergelassenen Ärzteschaft und nicht unerheblichen Gehaltssteigerungen der angestellten Ärzte, schien es nicht mehr sachgerecht, an dem alten statusbezogenen System festzuhalten. Da auch in den vergangenen Jahren zunehmend freiberuflich tätige Kolleginnen und Kollegen ins Angestelltenverhältnis beim MVZ gewechselt sind, wurde das bisherige System zusätzlich verzerrt und stetig ungerechter.

Nach intensiver Diskussion hat sich die Vertreterversammlung darauf verständigt, ein modernes, gegenüber der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz aber deutlich vereinfachtes System der einkommensbezogenen Beitragserhebung einzurichten.

Ärztinnen und Ärzte über 70 Jahre

Kolleginnen und Kollegen, die am 01.02.2024 ihren 70. Geburtstag gefeiert haben, brauchen jetzt nicht weiter zu lesen, sie sind künftig beitragsfrei.

Entlastung für kleine Praxen und Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit

Aufgrund des neuen Beitragssystems sollen die Kolleginnen und Kollegen nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Beitragserhebung herangezogen werden. Wir erwarten, dass kleine Praxen und insbesondere auch teilzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen künftig entlastet werden, während die Gutverdiener unter uns einen entsprechend höheren Anteil an der Beitragslast zu schultern haben werden.

Umstellung aufkommensneutral

Die Erhebung des Kammerbeitrages folgt den gesetzlichen Regeln. Hiernach dürfen wir als Ärztekammer auch weiterhin kein Vermögen über die gesetzliche Grenze hinaus erwirtschaften. Die Umstellung dient also nicht, wie gelegentlich befürchtet, der Maximierung der Kammereinnahmen. Sie wird vielmehr aufkommensneutral erfolgen. Sobald wir unseren Haushalt für das Jahr 2024 kalkulieren, werden wir Sie erneut detailliert über die geplanten Änderungen informieren. Zeitnah, und selbstverständlich vor In-Kraft-Treten der neuen Regeln.