Ärztliche Arbeit mit Berufserlaubnis

Die Reichweite der eigenverantwortlichen Tätigkeit


In Rheinland-Pfalz erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz zurzeit jährlich rund 450 Ärztinnen und Ärzten mit einem in einem Drittstaat abgeschlossenen Studium der Humanmedizin eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs – die Berufserlaubnis nach Paragraph 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung. Die Berufserlaubnis wird widerruflich und in der Regel auf zwei Jahre ……mehr lesen