Information / Warnung

Scheckbetrug?

Von einem Kammermitglied aus Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde uns berichtet, dass ein Ehepaar aus Kanada per E-Mail versucht habe, sich Akupunkturleistungen wie folgt zu erschleichen:

Per E-Mail wurde der Arzt gebeten, für eine angeblich geplante Urlaubsreise jeweils 10 Behandlungstermine für sich und seine Ehefrau fest zu „buchen“. Der angebliche Patient wünschte ausdrücklich die Leistung per Vorkasse zu bezahlen. Der Arzt verweigerte dies und verwies auf die Vorschriften der GOÄ. Seine Internetrecherche ergab, dass unter dem Namen des angeblichen Patienten bereits beim Kauf über ein Internetportal ein Scheckbetrug begangen worden war.

Vor diesem Hintergrund können wir nur empfehlen, gerade auch bei fragwürdigen Offerten, strikt nach den Vorgaben der GOÄ zu verfahren.