Weiterbildungsbefugnis

Digitalisierung der Weiterbildungsbefugnis

Nachstehend informiert die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz über den Start der Online-Beantragung ab dem 05.05.2025

Digitalisierung der Weiterbildungsbefugnis

Das Antragsverfahren für die Weiterbildungsbefugnis der Ärztinnen und Ärzte wird digitalisiert. Über die konkreten Änderungen informiert die Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, San.-Rätin Dr. Charis Eibl.

siehe nachfolgenden Artikel

Digitale Antragstellung

Seit dem 5. Mai 2025 steht Ihnen unser neues Online-Verfahren zur Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen (Neuanträge und Verlängerungen) zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über den Mitgliederzugang auf unserer Website.

Hier gelangen Sie direkt zum Mitgliederzugang.

Was ist neu?

Mit der heutigen Freischaltung des Programms können Anträge ab sofort bequem digital gestellt werden.

Wichtig:

  • Bereits gestellte Papieranträge werden nur noch bis zum 30. Juni 2025 bearbeitet. 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Automatisch vorausgefüllte Formulare auf Basis Ihrer bei uns hinterlegten Daten.
  • Klar strukturierter Antragsprozess, der Sie Schritt für Schritt begleitet.
  • Reduzierung von Rückfragen dank integrierter Hinweise auf notwendige Dokumente (z. B. Weiterbildungscurriculum, Fallzahlen etc.).
  • Schnellere Bearbeitung durch digitale Übermittlung und strukturierte Daten.

Weitere Informationen sowie eine einfache Anleitung zum neuen Online-Verfahren finden Sie auf der Homepage der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Auslauf von Befugnissen nach WBO 2006 - Erlöschen von Befugnissen nach WBO 1996

Im Hinblick auf die bislang erteilten Weiterbildungsbefugnisse nach WBO 2006 oder noch nach WBO 1996 ist folgendes geregelt:

§ 20 Abs. 9 WBO 2022
Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung vom 03.01.2006, in der Fassung der 30. Änderung vom 02.08.2020, gelten auch für eine Weiterbildung nach dieser Satzung für maximal 36 Monate fort (also bis zum 31.12.2024).

§ 20 Abs. 10 WBO 2022
Befugnisse zu einer Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung vom 03.01.2006, in der Fassung der 30. Änderung vom 02.08.2020 gelten auch für eine Weiterbildung nach dieser Satzung für maximal 12 Monate fort (also bis zum 31.12.2022).

§ 20 Abs. 11 WBO 2022
Befugnisse nach der Weiterbildungsordnung vom 02.02.1996 oder früher erlöschen mit Inkrafttreten dieser Satzung (also zum 02.01.2022).

 

Befugnisse für eine Facharztweiterbildung nach der WBO 2006:

Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.

Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird.

Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen.

Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.