Meldewesen

Jede/r Ärztin/Arzt hat sich nach Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer Koblenz unverzüglich bei unserer Kammer anzumelden. Die Anmeldepflicht besteht unbeschadet der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu der Ärztekammer eines anderen Landes oder einer anderen Bezirksärztekammer. Dem Meldebogen sind beglaubigte Fotokopien seiner Approbations- und Promotionsurkunde und der Urkunde über die Anerkennung von Gebiets-, Teilgebiets- bzw. Schwerpunkts- oder Zusatzbezeichnungen, sofern sich diese noch nicht in seiner bei einer anderen Ärztekammer geführten Meldeakte befinden. Gleiches gilt für die Fachkunden.

Während der Kammermitgliedschaft eintretende berufliche Veränderungen sowie Anschrift seiner neuen Praxis oder Arbeitsstelle und seiner neuen Wohnung sowie des Datums der Beendigung der Tätigkeit sind unserer Kammer unverzüglich schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen.

Unseren Meldebogen finden Sie undefinedhier:

Meldeordnung

Unter Verweis auf eine wiederholte Nachfrage des zuständigen Ministeriums, wurden wir von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz aufgefordert, kurzfristig gemäß § 2 der Meldeordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz folgende Daten von Ihnen zu erheben:

hier finden das undefinedFormular:

Antrag auf Ausstellung eines Arztschildes

Den Antrag auf Ausstellung eines Arztschildes finden Sie undefinedhier