Meldewesen

Ärztinnen und Ärzte haben sich nach Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer Koblenz unverzüglich bei unserer Kammer anzumelden. Die Anmeldepflicht besteht unbeschadet der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu der Ärztekammer eines anderen Landes oder einer anderen Bezirksärztekammer.

Dem Meldebogen sind beglaubigte Fotokopien seiner Approbations- und Promotionsurkunde und der Urkunde über die Anerkennung von Gebiets-, Teilgebiets- bzw. Schwerpunkts- oder Zusatzbezeichnungen, sofern sich diese noch nicht in seiner bei einer anderen Ärztekammer geführten Meldeakte befinden. Gleiches gilt für die Fachkunden.

Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Anmeldung in Rheinland-Pfalz automatisch in zwei Kammern Mitglied werden. Sie sind dann sowohl Mitglied der Landesärztekammer als auch der jeweils regionalen Bezirksärztekammer.

Außerdem bitten wir zu beachten, dass der Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten per Post eigenhändig unterschrieben an die Bezirksärztekammer Koblenz gesendet werden muss.

Unseren Meldebogen finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier:

Veränderungen unverzüglich mitteilen

Kommt es während der Kammermitgliedschaft zu Veränderungen, sind diese der Bezirksärztekammer Koblenz unverzüglich mitzuteilen.

Das gehört zu einer Änderungsmeldung, die Sie gerne auch per E-Mail an uns senden können     

  • Ihre neue Tätigkeit
  • Dienstanschrift
  • Privatanschrift
  • Approbation
    (beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde zum Verbleib in der Personalakte)
  • Promotion
    (beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde zum Verbleib in der Personalakte)
  • Namensänderung
    (beglaubigte Kopie der Eheurkunde zum Verbleib in der Personalakte)

Abmeldung unverzüglich mitteilen

Gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer Koblenz unverzüglich mitzuteilen.

Sofern keine ärztliche Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer Koblenz mehr ausgeübt wird, endet die Mitgliedschaft und die Personalakte wird an die nunmehr zuständige Ärztekammer weitergeleitet.

Für Ihre Abmeldung benötigen wir

  • Anschrift der neuen Arbeitsstelle bzw. Praxis
  • Privatanschrift
  • Datum, wann die Tätigkeit beendet wird / wurde

Antrag auf Ausstellung eines Arztschildes

Den Antrag auf Ausstellung eines Arztschildes finden Sie undefinedhier