LSJV sucht Ärztinnen und Ärzte als Außengutachterinnen und -gutachter für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bietet approbierten Ärztinnen oder Ärzten die Möglichkeit einer spannenden Nebentätigkeit als Außengutachterinnen und Außengutachter. Sie unterstützen dabei das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren (SGB IX), indem Sie medizinische Stellungnahmen nach Aktenlage erstellen. Grundlage ist die Versorgungsmedizinverordnung. Sie bearbeiten interessante Fallgestaltungen aus allen medizinischen Bereichen. Im Rahmen Ihrer Stellungnahme stellen Sie fest, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Antragstellenden vorliegen und welcher Grad der Behinderung (GdB) vorliegt.
Als Außengutachterin bzw. Außengutachter erhalten sie eine intensive Einarbeitung, die online stattfindet. Das LSJV arbeitet mit der Elektronischen Akte, so dass Sie die Akten bequem von zuhause aus bearbeiten können. Selbstverständlich steht Ihnen jederzeit eine Ansprechperson des LSJV zur Verfügung, an die Sie sich bei Fragen wenden können.
Vergütung: Bei Erst- und Neufeststellungsanträgen erhalten Sie je 21 Euro und bei Widerspruchsverfahren je 24 Euro pro Akte.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Dr. Dominique Tomschi unter der Telefonnummer 0261 4041-441.


