Impfempfehlung Auszubildende

Dr. Götz Riedel aus Eitelborn hat uns auf Folgendes aufmerksam gemacht:

In Bezug auf die arbeitsmedizinische Versorgung unserer Auszubildenden wird auf das Epidemiologische Bulletin des RKI Nr. 31 vom 06.08.2012 hingewiesen. Danach sollten für alle Personen bis zum 18. Lebensjahr fehlende Impfungen gegen Meningokokken-C, Varizellen und Mumps wegen der Gefahr schwerer Folgeschäden nachgeholt werden. Bei der ersten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G42 sollte dies mit beachtet werden.