Hinweise zum Umgang mit Verdachtsfällen auf Infektionen zum Corona-Virustyp

Das neuartige Coronavirus sorgt auch in Deutschland für Verunsicherung.

Nach einer Eilverordnung des BMG vom 01.02.2020 müssen alle Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden.

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