Hinweise zum Umgang mit Verdachtsfällen auf Infektionen zum Corona-Virustyp
Das neuartige Coronavirus sorgt auch in Deutschland für Verunsicherung.
Nach einer Eilverordnung des BMG vom 01.02.2020 müssen alle Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden.