Information zur Impfung in privatärztlich tätigen Praxen

Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Wochen auch die ausschließlich privatärztlich tätigen Praxen mit Impfstoff beliefert werden.
Zur Abrechnung wird eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Bezirksärztekammer über die privatärztliche Tätigkeit in der Praxis benötigt.

Durch einen Klick auf das undefinedFormblatt öffnet sich ein Formular, das ausgefüllt an die Kammer zurückgeschickt werden muss. Sobald dies erfolgt ist, verschickt die Kammer im Anschluss eine „Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei der Bezirksärztekammer Koblenz zwecks Verwendung zum Bezug von Impfstoffen für die Schutzimpfung“ an die privatärztliche Praxis.
 
Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an das Meldewesen:

 
Herr Bernd Specht
0261 - 3900156

Frau Tanja Lunnebach
0261 - 3900155