Ablauf von Übergangsbestimmungen zum 01.01.2025

Mit Inkrafttreten der "neuen" Weiterbildungsordnung zum 02.01.2022 (WBO) wurden folgende Bezeichnungen neu in die Weiterbildungsordnung aufgenommen, welche im Rahmen von Übergangsbestimmungen gem. § 20 Abs. 7 der WBO mit einer Frist von drei Jahren erworben werden können:

- Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie
- ZW Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
- ZW Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
- ZW Ernährungsmedizin
- ZW Immunologie
- ZW Sexualmedizin
- ZW Spezielle Kardiologie und EMAHF
- ZW Transplantationsmedizin
- ZW Krankenhaushygiene
- ZW Spezielle Kinder- und Jugendurologie

Die Übergangsbestimmungen für die o.g. Bezeichnungen laufen mit Ablauf des 01.01.2025 aus.
Dies bedeutet, dass Anträge im Rahmen der Übergangsbestimmungen vollständig bis spätestens zum 01.01.2025 (Datum Poststempel) bei uns eingegangen sein müssen, um hiernach ggf. noch eine Prüfungszulassung aussprechen zu können.
Ab dem 02.01.2025 sind grundsätzlich die jeweiligen Bestimmungen der sog. "Regelweiterbildung" anzuwenden.