Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat in Ihrer Sitzung vom 13. November 1993 die folgende Änderung zur Anerkennung der Fachkunde Rettungsdienst beschlossen:
Die Fachkunde Rettungsdienst wird in Rheinland-Pfalz von den dafür zuständigen Bezirksärztekammern auf Antrag anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: