Auszug aus der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz vom 08.12.2005, in Kraft getreten am 03.01.2006.
Allgemeine Bestimmungen
Hinweis:
Rechtsverbindlich ist für die Ärztin/ den Arzt die Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammer deren Mitglied sie/er ist.
Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern lehnen sich sehr eng an die (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer an.
Abweichungen in Details sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern möglich.
§1 | Ziel [mehr ...] |
§2 | Struktur [mehr ...] |
§3 | Führen von Bezeichnungen [mehr ...] |
§4 | Art, Inhalt und Dauer [mehr ...] |
§5 | Befugnis [mehr ...] |
§6 | Zulassung als Weiterbildungsstätte [mehr ...] |
§7 | Widerruf der Befugnis und der Zulassung als Weiterbildungsstätte [mehr ...] |
§8 | Dokumentation der Weiterbildung [mehr ...] |
§9 | Erteilung von Zeugnissen [mehr ...] |
§10 | Anerkennung gleichwertiger Weiterbildung [mehr ...] |
§11 | Anerkennungsverfahren [mehr ...] |
§12 | Zulassung zur Prüfung [mehr ...] |
§13 | Prüfungsausschuss [mehr ...] |
§14 | Prüfung [mehr ...] |
§15 | Mitteilung der Prüfungsentscheidung, Widerspruch [mehr ...] |
§16 | Wiederholungsprüfung [mehr ...] |
§17 | Rücknahme der Anerkennung von Bezeichnungen [mehr ...] |
§18 | Weiterbildung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [mehr ...] |
§18a | Anerkennung erworbener Rechte [mehr ...] |
§18b | Anerkennung von Drittlanddiplomen [mehr ...] |
§18c | Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen gemäß §§ 18, 18a und 18b [mehr ...] |
§19 | Weiterbildung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [mehr ...] |
§20 | Allgemeine Übergangsbestimmungen [mehr ...] |
§21 | Überprüfung der Weiterbildungsbefugnis [mehr ...] |
§22 | Inkrafttreten [mehr ...] |