Ärtztekammer Koblenz
Bezirksärztekammer Koblenz
Emil-Schüller-Straße 45
56068 Koblenz
Fon 0261 39 001 0
Fax 0261 39 001 20
Bezirksärztekammer Koblenz>Weiterbildung>Weiterbildungsordnung

Ansprechpartner

Thomas Gesell
Telefon 0261 39 001 - 27
Email

Klaus Kohlhausen
Telefon 0261 39 001 - 28
Email

Weiterbildungsordnungen

Neue Weiterbildungsordnung 2006
(download)

Neue Richtlinien 2006
(download)

Weiterbildungsordnung 1996
(download)

Richtlinien 1996
(download)

 

Weiterbildungsordnung für die Ärzte in Rheinland-Pfalz

Auszug aus der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz vom 08.12.2005, in Kraft getreten am 03.01.2006.

Allgemeine Bestimmungen

Hinweis:
Rechtsverbindlich ist für die Ärztin/ den Arzt die Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammer deren Mitglied sie/er ist.

Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern lehnen sich sehr eng an die (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer an.

Abweichungen in Details sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern möglich.

§1

Ziel  [mehr ...]

§2

Struktur  [mehr ...]

§3

Führen von Bezeichnungen  [mehr ...]

§4

Art, Inhalt und Dauer  [mehr ...]

§5

Befugnis  [mehr ...]

§6

Zulassung als Weiterbildungsstätte  [mehr ...]

§7

Widerruf der Befugnis und der Zulassung als Weiterbildungsstätte  [mehr ...]

§8

Dokumentation der Weiterbildung  [mehr ...]

§9

Erteilung von Zeugnissen  [mehr ...]

§10

Anerkennung gleichwertiger Weiterbildung  [mehr ...]

§11

Anerkennungsverfahren  [mehr ...]

§12

Zulassung zur Prüfung  [mehr ...]

§13

Prüfungsausschuss  [mehr ...]

§14

Prüfung  [mehr ...]

§15

Mitteilung der Prüfungsentscheidung, Widerspruch  [mehr ...]

§16

Wiederholungsprüfung  [mehr ...]

§17

Rücknahme der Anerkennung von Bezeichnungen  [mehr ...]

§18

Weiterbildung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum  [mehr ...]

§18a

Anerkennung erworbener Rechte  [mehr ...]

§18b

Anerkennung von Drittlanddiplomen [mehr ...]

§18c

Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen gemäß §§ 18, 18a und 18b [mehr ...]

§19

Weiterbildung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum  [mehr ...]

§20

Allgemeine Übergangsbestimmungen  [mehr ...]

§21

Überprüfung der Weiterbildungsbefugnis  [mehr ...]

§22

Inkrafttreten  [mehr ...]