Zertifizierung

Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen

Verfahren der Antragstellung und Einhaltung der Fristen

Anträge zur Zertifizierung einer ärztlichen Fortbildungsveranstaltung müssen spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter bei der zuständigen Ärztekammer vorgelegt werden; heißt es in den ergänzenden Empfehlungen zur Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Rheinland Pfalz, Abschnitt II, 13.3. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt grundsätzlich keine Zertifizierung mehr.

Der Fortbildungsausschuss in Koblenz hat die Auslegung dieser Fristenregelung bislang großzügig gehandhabt. Zwei versierte Mitarbeiter, Frau Best und Herr Kicker, bearbeiten jährlich mehr als 2500 Anträge, wenn möglich in Abhängigkeit des Eingangsdatums. Leider wird eine fristgerechte Arbeit unserer Mitarbeiter öfters durch säumige Antragsteller unterbrochen. Wir geben zu bedenken, dass mit der Zertifizierung einer Veranstaltung die wichtigste Aufgabe der Kammer noch aussteht. Die Registrierung der Punkte und Zuordnung auf den Fortbildungskonten. Wenn jede Veranstaltung von nur 10 Ärztinnen oder Ärzten besucht wird, bedeutet dies für unsere Mitarbeiter, nach Rücklauf der Listen, insgesamt 25.000 Arbeitsgänge, bis die Fortbildungspunkte auf dem jeweiligen Konto verbucht sind.

Eine kurzfristig anberaumte oder verspätet eingereichte Veranstaltung erscheint zudem nicht mehr in unserem Fortbildungskalender und wird damit unserer Fortbildungssatzung § 8 (1) (arztöffentlich) nicht mehr gerecht. Der Fortbildungsausschuss hat deshalb in seiner Sitzung vom 17.02.2021 beschlossen, Anträge zur ärztlichen Fortbildung, die nicht mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn online bei der Bezirksärztekammer Koblenz vollständig eingereicht wurden, nicht mehr zu bearbeiten.

Online-Zertifizierung

Sie können Ihre Veranstaltungen ausschließlich über das Internet zur Zertifizierung anmelden.

Bitte beachten Sie:

Ab dem 02.03.2021, modifiziert am 13.07.2023, tritt eine neue undefinedGebührenordnung in Kraft. Danach werden Anträge auf Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltung, die erwerbsmäßig durchgeführt oder gesponsert wird oder die von Dritten veranstaltet wird, die nicht Mitglieder der Bezirksärztekammer Koblenz sind oder bei der Teilnehmer eine Teilnahmegebühr bezahlen müssen, gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt 50,00 bis 300,00 Euro.

Gebührenfrei bleiben z. B. Anträge auf Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltung, wenn der Veranstalter eine Kreisärzteschaft ist, Tumorkonferenzen oder M&M Konferenzen. Auch Qualitätszirkel, welche von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt und über diese zertifiziert werden, bleiben kostenfrei.

Online Zertifizierung starten: hier

Kurzbeschreibung der Online-Zertifizierung  hier

Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung

Sie können hier die Empfehlungen der Bundesärztekammer einsehen, welche bei der Zertifizierung zu berücksichtigen sind.

Checkliste zur Einreichung von Teilnahmelisten

Da wir die uns zugesandten Teilnahmelisten von Fortbildungsveranstaltungen einscannen, dürfen wir Sie bitten in Zukunft folgendes zu beachten:

- Teilnahmelisten einseitig ausdrucken (keine Rückseite)
- Teilnahmelisten bitte nicht zusammentackern (bitte nur Büroklammern benutzen)
- Bei Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung bitte immer den Barcodeaufkleber verwenden
- Bitte sehen Sie von der handschriftlichen Eintragung der EFN-Nummer ab