Ausbildung

Allgemeine Informationen zur MFA-Ausbildung

Seit 1. August 2006 ist eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft getreten.
Die 20 Jahre alte Verordnung über die Ausbildung zur Arzthelferin wurde aufgehoben und durch die neue Ausbildungsverordnung ersetzt, die das Berufsbild an die Erfordernisse einer moderneren Patientenversorgung anpassen soll. (Näheres über Zustandekommen usw. finden Sie unter www.bundesaerztekammer.de)
Die Auszubildenden seit 1. August 2006 werden nicht mehr zur Arzthelferin, sondern zur MEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN ausgebildet.

Voraussetzungen

  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsvollem Arbeiten
  • Flexibilität, Geschicklichkeit und Einsatzbereitschaft
  • Kontaktfähigkeit
  • Freude und Interesse am Arbeiten im Team
  • Bereitschaft zu gründlichem Lernen

Schulbildung

  • guter Hauptschulabschluss oder mittlere Reife

Berufsausbildungsvertrag

  • Spätestens vor Beginn der Ausbildung muss der Berufsausbildungsvertrag schriftlich abgeschlossen und zur Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse bei der Bezirksärztekammer Koblenz eingereicht werden.

Vertragsformulare

  • Die Vertragsformulare sowie die dazu gehörenden Unterlagen erhalten Sie bei der Bezirksärztekammer

Dauer/Inhalt

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird im dualen System durchgeführt, d. h. der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in der Arztpraxis, der theoretische Teil in der Berufsschule. Siehe: Ausbildungsrahmenplan

Zwischenprüfung

  • Die Zwischenprüfung für Medizinische Fachangestellte erfolgt nach 18 Monaten.

Abschlussprüfung

  • Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer ab. Die Abschlussprüfung ist in den Prüfungsbereichen "Behandlungsassistenz", "Betriebsorganisation und -verwaltung" sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde" schriftlich und im Prüfungsbereich "Praktische Übungen" überwiegend mündlich durchzuführen.
  • Bei Bestehen der Abschlussprüfung erteilt die Ärztekammer den "Medizinischen Fachangestellten-Brief". Mit dem Erhalt dieses Briefes können Sie als qualifizierte Mitarbeiterin bzw. als qualifizierter Mitarbeiter in der Praxis eines Arztes tätig werden.

Ausbildungsvergütung

(ab 01.03.2024)

  1. Ausbildungsjahr    965,- € monatlich
  2. Ausbildungsjahr 1.045,- € monatlich
  3. Ausbildungsjahr 1.130,- € monatlich

Urlaub

  • 28 Arbeitstage jährlich

Arbeitszeit

  • Durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich

Verkürzungsmöglichkeiten 

  • Verkürzung von ½ Jahr:
    bei einer fachverwandten Ausbildung von mindestens 1 Jahr 
     
  • Verkürzung von 1 Jahr:
    a) mit abgeschlossener Ausbildung in einem fachverwandten Vorberuf
    b) Abiturienten/-innen (nur Allgemeine Hochschulreife!)
    c) von der Agentur für Arbeit anerkannte Umschulungsmaßnahme
    In den vorstehenden Fällen muss die Verkürzung vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses beantragt werden.

  • Verkürzung um ½ Jahr aufgrund Leistungsbonus
    Bei einem Gesamtnotendurchschnitt des berufsbezogenen Unterrichts (Lernfelder 1 - 8) von mindestens 2,0 im Zeugnis des 2. Ausbildungsjahres und keine Mängel in der Zwischenprüfung; die Beurteilung durch den ausbildenden Arzt muss ebenfalls mindestens der Note 2,0 entsprechen.  
    Die Antragstellung muss gemeinsam durch Ausbilder und Auszubildender erfolgen. Dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses (Ende 2. Ausbildungsjahr) beigefügt werden. 

Kündigung bzw. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses 

  • Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
  • Nach Beendigung der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden:
    - Aus einem wichtigen Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
    - Hinweis: Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind.
    - Von der Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
    - Im beiderseitigen Einvernehmen, wobei ein schriftlicher Auflösungsvertrag erforderlich ist.
  • Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Wichtig! 

Nach Kündigung bzw. Auflösung des Ausbildungsverhältnisses benötigt die Bezirksärztekammer Koblenz eine schriftliche Mitteilung, zu welchem Termin genau das Ausbildungsverhältnis beendet wurde. 

Prüfungstermine

Winter-Abschlussprüfung:

Der Meldeschluss für die Winter-Abschlussprüfung ist am 11.10.2023

Abschlussprüfung (schriftlicher Teil)   28.11.2023
Abschlussprüfung (praktischer Teil)    08.01. bis 12.01.2024
Abschlussprüfung (mündlicher Teil)    23.01.2024

 

Die Zwischenprüfung findet am 28.02.2024 statt.

 

Sommer-Abschlussprüfung:

Der Anmeldezeitraum für die Sommer-Abschlussprüfung ist vom 09.01.2024 bis zum 31.01.2024

Abschlussprüfung (schriftlicher Teil)   23.04.2024
Abschlussprüfung (praktischer Teil)    17.06. bis 28.06.2024
Abschlussprüfung (mündlicher Teil)    15.07.2024 (Achtung geänderter Termin)