Sorgfalt bei der Verordnung suchtfördernder Substanzen

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Verordnung von suchtfördernden Substanzen nur mit großer Vorsicht und nach sorgfältiger Anamneseerhebung, unter Beachtung der geltenden Leitlinien, erfolgen darf. Im Anhang lesen Sie die lebensnahe Darstellung eines Patienten, der sich nach erfolgter Entzugstherapie mit der folgenden Darstellung hilfesuchend an uns gewandt hatte:
Anhang