Organisation des Berufsschulunterrichtes in Rheinland-Pfalz
Das Ministerium für Bildung informiert:
Bis zum 29.01.2021 findet der Unterricht grundsätzlich in Fernunterrichtsform statt. Die Vorgaben für das Lernen z.B. im häuslichen und/oder betrieblichen Umfeld für Auszubildende ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz und finden während der Zeit des Fernunterrichts analog Anwendung; d.h. am konkreten Berufsschultag nach Stundenplan. Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude für den regelhaften Präsenzunterricht grundsätzlich geschlossen sind.
Sollten Berufsschülerinnen und Berufsschüler über keine – für die Herausforderungen des Fernunterrichts - förderliche Lernumgebung verfügen (z.B. in dem nur eine unzureichende räumliche oder technische Infrastruktur zur Verfügung steht), haben sie Gelegenheit unter Hygiene- und Abstandsregeln in den Räumen der Schule das Fernlernen zu realisieren. Außerdem besteht auch mancherorts die Möglichkeit, in der zuständigen berufsbildenden Schule um ein digitales Endgerät zum Verleih zu ersuchen, um die individuelle technische Situation zu verbessern.
Für den Zeitraum ab 18.01.2021 bis 29. 01.2021 gilt darüber hinaus ebenfalls grundsätzlich, dass für Auszubildende an Berufsschulen, die im Februar 2021 Ihre Kammerabschlussprüfungen ablegen werden, zur Vorbereitung der Prüfung ein Wechsel- oder Präsenzunterricht unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln angeboten wird.
Da die Klassen- und Ausbildungsberufestruktur der einzelnen berufsbildenden Schulen ebenso heterogen ist, wie die bevorstehende Prüfungsterminsituation bei den Kammern, haben die Schulen ab dem 18.01.2021 außerdem die Option - zeitlich gestaffelt und damit zahlenmäßig deutlich entzerrt sowie unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln - nach und nach weitere Abschlussklassen in Wechsel- oder in Präsenzform zu beschulen, deren Prüfungstermine nach Februar liegen.
Die Regelungen sollen - mit Blick auf die in den kommenden (zunächst) Winter- und Frühjahrsmonaten stattfindenden Abschlussprüfungen - allen Beteiligten die Möglichkeit geben, einen erfolgreichen Abschluss unserer gemeinsamen Auszubildenden zu erreichen.