Fachkunde Rettungsdienst

 Definition:

Die Fachkunde Rettungsdienst soll grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen in der Erkennung und Behandlung von lebensbedrohlichen Zuständen vermitteln.

 Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Fachkunde Rettungsdienst nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses und der Notarzteinsätze.

 Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1.

 Weiterbildungszeit:

-       3 Monate ganztägige Weiterbildung in einer Intensivbehandlungsstation oder in der klinischen Anästhesiologie unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1. Diese können während der               24-monatigen Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden.
-       80 Stunden Kursweiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung

-       Einzelnachweise von
        25 endotrachealen Intubationen
        50 venösen Zugängen
        zwei Thoraxdrainagen
       ein zertifizierter Reanimationsstandard am Phantom

und anschließend unter unmittelbarer Anleitung eines erfahrenen Notarztes

-       10 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber, bei denen lebensbedrohliche Erkrankungen  oder Unfallfolgen behandelt werden.

 Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

-       der sachgerechten Lagerung von Notfallpatienten,

-       der manuellen und maschinellen Beatmung,

-       der endotrachealen Intubation und alternativer Verfahren,

-       der Schaffung periphervenöser und zentralvenöser Zugänge,

-       der Schockbehandlung,

-       der Durchführung der wichtigsten Notfallpunktionen und

-       in der Reanimation.

Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung gemäß § 14 abgeschlossen. Hierbei sollen auch die klinisch-praktischen Fertigkeiten überprüft werden.

Spezielle Übergangsbestimmungen

Die Neufassung der Fachkunde tritt nach Beschluss durch die Vertreterversammlung zum 02.07.2013 in Kraft. Ab dem 02.07.2013 ist für die Erteilung der Fachkunde Rettungsdienst die Absolvierung einer Prüfung gemäß § 14 verpflichtend. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer am 13.11.1993 beschlossene Fachkunde Rettungsdienst außer Kraft.