Anrechnung von Weiterbildung im Ausland
Umschreibung einer Facharzt-Anerkennung:
Umschreibung einer Facharzt-Anerkennung innerhalb EU, EWR-Staat und der Schweiz
Wenn Sie in einem anderen EU-Land, EWR-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz eine Facharztanerkennung erworben haben, können Sie als Mitglied der Bezirksärztekammer Koblenz prüfen lassen, ob diese in die deutsche Facharztbezeichnung umgeschrieben werden kann. Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen als beglaubigte Fotokopien ein:
- Antragsformular
- Urkunde der Facharztanerkennung mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
- EU-Konformitätsbescheinigung, erteilt von der in diesem Land zuständigen Behörde mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Umschreibung einer Facharzt-Anerkennung aus einem Drittstaat:
Wenn Sie in einem Drittstaat eine Facharztanerkennung erworben haben, können Sie als Mitglied der Bezirksärztekammer Koblenz prüfen lassen, ob diese als gleichwertig anerkannt werden kann.
Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen als beglaubigte Fotokopien ein:
- Antragsformular
- aussagekräftige (Weiterbildungs-)Zeugnisse einschl. Leistungskataloge aus Ihrem Heimatland mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
- ggf. eigene Übertragung der absolvierten Weiterbildungsinhalte in das entsprechende hiesige Logbuch bzw. eLogbuch
- Zwischenzeugnis Ihres aktuellen Weiterbilders mit Aussage über Ihren aktuellen Weiterbildungsstand
Unser Weiterbildungsausschuss wird die Unterlagen begutachten; Sie erhalten einen für den Bereich der Bezirksärztekammer Koblenz verbindlichen Bescheid zu ggf. bestehenden Defiziten. Insgesamt ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Anrechnung von Weiterbildungszeiten:
Anrechnung von Weiterbildungszeiten aus einem EU-Land, EWR-Staat und der Schweiz:
Wenn Sie in einem anderen EU-Land, EWR-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz Weiterbildungszeiten absolviert haben, die dort noch nicht zu einer Facharztanerkennung geführt haben, können Sie als Mitglied der Bezirksärztekammer Koblenz prüfen lassen, ob diese Tätigkeiten als Weiterbildungszeiten anerkannt werden können. Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen als beglaubigte Fotokopien ein:
- Antragsformular
- Weiterbildungszeugnisse mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
- EU-Konformitätsbescheinigung aus der hervorgeht, dass im dortigen Land der absolvierte Tätigkeitsabschnitt als Weiterbildungszeit anerkannt wird, erteilt von der in diesem Land zuständigen Behörde mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Anrechnung von Weiterbildungszeiten aus einem Drittstaat:
Weiterbildungszeiten ohne bereits erworbene Facharztanerkennung im Herkunftsland sind nicht anrechnungsfähig.
Hierzu ist keine Antragstellung möglich!


