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Heilberufsausweise mit alter Verschlüsselung sind noch bis 30.06.2026 nutzbar
Heilberufsausweise mit alter Verschlüsselung sind noch bis 30.06.2026 nutzbar
Austausch von Ausweisen und Konnektoren nötig — Übergangsfristen beschlossen
Verlängerung für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) nach altem Standard: Zum 1. Januar 2026 werden die Verschlüsselungs-Algorithmen für die Telematik-Infrastruktur auf die neue ECC-Verschlüsselung umgestellt. Weil deutschlandweit nach Schätzungen der gematik nach wie vor über 30000 eHBA mit der bislang genutzten RSA-Verschlüsselung genutzt werden, die noch ausgetauscht werden müssen, gibt es für diese Karten nun eine Übergangslösung: Sie können noch bis zum 30. Juni 2026 von den betroffenen Ärztinnen und Ärzten eingesetzt werden. Nach diesem Stichtag wird nur noch der Einsatz „neuer“ eHBA möglich sein, um beispielsweise E-Rezepte zu signieren.
Betroffen von der Tauschaktion sind Inhaber von eHBA der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und medisign. Die Anbieter haben ihre Kunden diesbezüglich bereits kontaktiert. Ärztinnen und Ärzte, die dies noch nicht getan haben, sollten hierauf schnellstmöglich reagieren und den Prozess zum Sondertausch starten! Ärztinnen und Ärzte, die noch keine Information Ihres Kartenherstellers per E-Mail bekommen haben, sollten sich im Portal Ihres Herstellers mit Ihren Kundendaten anmelden. Dort werden ihnen entsprechende Angebote gemacht.
Sonderfall medisign
Die Firma medisign GmbH stellt nach einer internen technischen Umstellung derzeit (Stand 17.11.2025) noch keine vollumfängliche funktionierende Schnittstelle bereit, die benötigt wird, damit die Landesärztekammern bestätigen können, dass ein eHBA-Inhaber Arzt ist. Diese Bestätigung ist jedoch erforderlich, wenn sich in den Jahren seit der Beantragung des jetzigen eHBA wichtige Daten geändert haben, z. B. Name oder Wohnort, oder ein Wechsel der zuständigen Ärztekammer stattgefunden hat. Es können in diesen Fällen aktuell weder vorbefüllte Folgeanträge über die Mitgliederportale der Ärztekammern gestellt noch bereits gestellte Anträge bearbeitet werden! Vor diesem Hintergrund müssen betroffene Ärztinnen und Ärzte entscheiden, ob sie auf die Herstellung der vollständigen Funktionstüchtigkeit warten (siehe Fristverlängerung oben) oder ggfs. einen Wechsel zu einem der drei anderen Anbieter vornehmen wollen. In diesem Fall müssen sie den Antragsprozess im Service-Portal der ÄKWL starten.
Auch RSA-Konnektoren tauschen
Die gematik weist zudem darauf hin, dass der Austausch von Konnektoren mit reiner RSA-Verschlüsselung („RSA only“) weiterhin zum Jahresende zwingend notwendig ist, da hier das Ablaufdatum (31.12.25) fest einprogrammiert ist. Mitte November waren demnach noch knapp 10000 „RSA-only“-Konnektoren im Einsatz, deren Zertifikate nicht verlängert werden können — die gematik empfiehlt, die bis zum Jahresende verbleibende Zeit zu nutzen, um den Austausch anzustoßen. Eine Übergangsfrist für die Nutzung von RSA-Zertifikaten gilt auch im nicht-qualifizierten Bereich der Telematik-Infrastruktur (nonQES): Hier können Institutionskarten (SMC-B) mit RSA-Zertifkaten bis zum 30. Juni 2026 weiter genutzt werden. Ebenfalls zum nonQES-Bereich gehören Karten für eHealth-Kartenterminals, die so genannten gSMC-KT. Sie dürfen mit RSA-Verschlüsselung noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden.
Ist Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab dem 01.01.2026 noch verwendbar?
Worum geht es?
Ab dem 01.01.2026 werden die Verschlüsselungsalgorithmen (kryptografische Verfahren) auf Grund erhöhter technischer Sicherheitsanforderungen in der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt. Dies betrifft insbesondere auch elektronische Heilberufsausweise (eHBA). Um sich auf die Umstellung vorzubereiten und die Funktionalität von Anwendungen wie z.B. dem eRezept oder der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ab dem 01.01.2026 sicherstellen zu können, sollten Ärztinnen und Ärzte rechtzeitig im Vorfeld über einen neuen eHBA verfügen, der die nötigen neuen Anforderungen erfüllt. Rechtzeitig heißt hierbei, dass eine mögliche Systemeinrichtung und ein Testbetrieb in der Praxis vor der Umstellung einkalkuliert werden müssen. Die gematik als verantwortliche Stelle für den Betrieb der Telematikinfrastruktur geht deshalb davon aus, dass alle Betroffenen bereits am 01.12.2025 über den neuen eHBA verfügen sollten.
Wie erfahren Sie, ob ein Austausch Ihres eHBA erforderlich ist?
Betroffen sind Inhaber von eHBA der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und medisign. Die Anbieter haben ihre jeweiligen Kunden zwischenzeitlich diesbezüglich kontaktiert. Bitte reagieren Sie hierauf schnellstmöglich und starten den Prozess zum Sondertausch!
Kann Ihr Anbieter den rechtzeitigen Kartentausch gewährleisten?
Die Firma medisign GmbH stellt nach einer internen technischen Umstellung derzeit (Stand 28.10.2025) noch keine vollumfängliche funktionierende Schnittstelle bereit, die benötigt wird, damit die Landesärztekammern bestätigen können, dass Sie Ärztin/Arzt sind. Diese Bestätigung ist erforderlich, wenn sich in den Jahren seit der Beantragung Ihres jetzigen eHBA wichtige Daten geändert haben, z. B. Name oder Wechsel der zuständigen Ärztekammer. Es können in diesen Fällen aktuell weder vorbefüllte Folgeanträge über die Mitgliederportale der Ärztekammern gestellt noch bereits gestellte Anträge bearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund müssen Sie entscheiden, ob Sie auf die Herstellung der vollständigen Funktionstüchtigkeit warten oder ggfs. einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vornehmen wollen.
Anträge zum Sondertausch, bei denen keine Datenänderung vorliegt, werden hingegen sukzessive durch medisign abgearbeitet.


