Vorgezogene Prüfung

Bedingungen

  • Gesamtnotendurchschnitt des berufsbezogenen Unterrichts (Lernfelder 1 bis 8) von mindestens 2,0 (gut) am Ende des 2. Ausbildungsjahres
  • eine entsprechende Beurteilung durch den Ausbilder
  • eine Zwischenprüfung ohne Mängel

Fristen

für die Sommerprüfung
spätestens 31. Dezember des Vorjahres

 

für die Winterprüfung
spätestens 31. Juli des laufenden Jahres

Ablauf Antragstellung

Gemeinsamer formloser Antrag durch Ausbilder und Auszubildender.

Dem Antrag muss jeweils eine beglaubigte Kopie der Schuljahreszeugnisse des 1. und 2. Ausbildungsjahres beigefügt werden, aus denen die Leistungen in den Lernfeldern 1 bis 8 hervorgehen.

Der Ausbilder muss eine Beurteilung über den Ausbildungsstand des Auszubildenden verfassen, die mindestens einer Note von 2,0 entspricht.