Vorgezogene Prüfung
Bedingungen
- Gesamtnotendurchschnitt des berufsbezogenen Unterrichts (Lernfelder 1 bis 8) von mindestens 2,0 (gut) am Ende des 2. Ausbildungsjahres
- eine entsprechende Beurteilung durch den Ausbilder
- eine Zwischenprüfung ohne Mängel
Fristen
für die Sommerprüfung
spätestens 31. Dezember des Vorjahres
für die Winterprüfung
spätestens 31. Juli des laufenden Jahres
Ablauf Antragstellung
Gemeinsamer formloser Antrag durch Ausbilder und Auszubildender.
Dem Antrag muss jeweils eine beglaubigte Kopie der Schuljahreszeugnisse des 1. und 2. Ausbildungsjahres beigefügt werden, aus denen die Leistungen in den Lernfeldern 1 bis 8 hervorgehen.
Der Ausbilder muss eine Beurteilung über den Ausbildungsstand des Auszubildenden verfassen, die mindestens einer Note von 2,0 entspricht.