Medizinische Fachangestellte: Der neue Gehaltstarifvertrag für MFA liegt vor

Der Abschluss beinhaltet:

  • eine 5%-ige lineare Gehaltserhöhung ab dem 01.07.2009;
  • eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis Juni 2009 in Höhe von 330 Euro für Vollzeitbeschäftigte, anteilig für Teilzeitbeschäftigte;
  • eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in allen Ausbildungsjahren um einheitlich 50 Euro auf nunmehr 531 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 572 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 616 im 3. Ausbildungsjahr ab dem 1. Juli 2009;
  • eine 24-monatige Laufzeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2010. 

Der neue Gehaltstarifvertrag

 

An den neuen Gehaltstarifvertrag gebunden sind Arztpraxen nur, 

  • wenn Arzt und MFA Mitglied in den Tarifvertragsparteien sind, oder
  • wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den neuen Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird.

Die Bindung an den Tarifvertrag kann laut Rechtssprechung bereits dann bestehen, wenn die Entgeltregelung im Arbeitsvertrag exakt so geregelt ist, wie es im Tarifvertrag steht.