Interessante Links zur Corona Situation

Abschlussprüfungen Sommer 2020 der Medizinischen Fachangestellten

Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir immer noch davon aus, dass die Abschlussprüfungen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) "Sommer 2020", wie geplant stattfinden werden. Auch Nachfragen bei der ADD und dem zuständigen Bildungsministerium ergaben, dass auch diese gleichermaßen daran interessiert sind, dass die Abschlussprüfungen in diesem Ausbildungsjahr realisiert werden und dass die Abschlussprüfungen in den Räumen der Berufsschulen grundsätzlich stattfinden können. Bitte informieren Sie sich dennoch in regelmäßigen Abständen auf dieser Homepage über die aktuelle Entwicklung.

 

123. Deutscher Ärztetag

Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz haben mitgeteilt, dass der 123. Deutsche Ärztetag in Mainz nicht stattfinden wird. Eine Entscheidung, die der BÄK und der LÄK RLP nicht leichtgefallen ist, welche aber vor dem Hintergrund der aktuellen Lage richtig ist. Die LÄK RLP hofft, dass der Deutsche Ärztetag in Mainz nachgeholt werden kann. Die Pressemitteilungen von BÄK und LÄK RLP zur Absage finden Sie hier: https://mz2020.de/.

 

Ausnahmeregelung zur Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Aufgrund der aktuellen Lage gilt laut dem Referat Strahlenschutz des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Folgendes:

1. Im Zeitraum 01.03. bis 30.06.2020 ablaufende Aktualisierungsfristen gelten ohne weitere Prüfung als eingehalten, wenn die Kursteilnahme danach zum nächstmöglichen (beim Kursveranstalter verfügbaren) Termin erfolgt.

2. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Kurs vom Veranstalter abgesagt wurde oder ob der Teilnehmer absagt (eigene Erkrankung, verstärkte Dienstpflicht, Kinderbetreuung, Vermeidung von Ansteckung für systemrelevante Funktionsträger oder aus persönlichem Risikoempfinden o. ä.).

Weitere Informationen auf der Seite der LÄK RLP unter https://www.laek-rlp.de/presse/coronarvirus.html.

 

Ausnahmeregelung zur rechtfertigenden Indikation in der Röntgendiagnostik und der Fachkunde Strahlenschutz

Um möglichen Engpässen in der radiologischen Versorgung vorzubeugen und den zu erwartenden Zusatzbedarf an radiologischer Thorax-Diagnostik zu decken, reduziert das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bis auf Weiteres die Anforderungen für das Stellen der rechtfertigenden Indikation in der Röntgendiagnostik für Ärztinnen und Ärzten, die in Kliniken mit durch die Corona-Krise bedingten Engpässen an fachkundigen Ärzten tätig sind.

Gefordert werden:

·         Erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs gemäß Fachkunde-Richtlinie.

·         Praktische Erfahrung über einen Zeitraum, der ca. 50 % der nach der Fachkunde-Richtlinie erforderlichen Sachkundezeit für das jeweilige Anwendungsgebiet entspricht.

·         Schriftliche Bestätigung des Erwerbs der ausreichenden praktischen Erfahrung durch diejenige Person, in deren Verantwortungsbereich oder unter deren Aufsicht der Arzt die praktische Erfahrung erworben hat (https://tinyurl.com/ungyell).

 

Es ist kein Antrag bei der Landesärztekammer erforderlich.

Bewahren Sie die Bestätigung bitte sorgfältig auf, da er nach einer späteren Fortsetzung und dem Abschluss des Fachkundeerwerbs zur Bescheinigung der Fachkunde der Landesärztekammer vorgelegt werden muss.

Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (https://tinyurl.com/vbxs879).

 

Schutzbekleidung und Desinfektionsmittel

Seit dem 26.03.2020 gibt die BASF in Ludwigshafen auch kostenlos Desinfektionsmittel an Arztpraxen ab, nachdem nun die Krankenhäuser gut versorgt sind. Arztpraxen aus der Region, die Bedarf an Desinfektionsmittel haben, können diesen direkt unter folgender E-Mail-Adresse anmelden: standortaktuell@basf.com.

Bei der KV RLP sind die ersten Schutzausrüstungen für die ambulante Versorgung von Corona-Infizierten eingetroffen. Da diese Lieferung nicht für alle Praxen ausreicht, wird die Verteilung nach Dringlichkeit vorgenommen. Zunächst werden daher die Ärztinnen und Ärzte versorgt, die primär im Kontakt zu Corona-Infizierten stehen. Dazu gehören die Conona-Ambulanzen, der Corona-Hausbesuchsdienst und die Praxen, die ausschließlich Corona-Patientinnen und -Patienten behandeln. Wann die weiteren angekündigten Lieferungen eintreffen werden, ist unklar.

Für den sparsamen Einsatz der Schutzbekleidung finden Sie die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes hier: https://tinyurl.com/sy97uro.

 

Wirtschaftliche Hilfen

Eine Zusammenstellung der wirtschaftlichen Hilfen des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Krise finden Sie hier: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/. Die Zuschüsse für Kleinunternehmen und Soloselbständige (auch für Arztpraxen zu beantragen) können am dem 30.03.2020 beantragt werden.

Darüber hinaus hat das Land auch eine Stabstelle Unternehmenshilfe Corona eingerichtet, die Auskunft zu allen Fragen rund um das Thema wirtschaftliche Hilfen im Rahmen der Corona-Krise gibt. Sie erreichen diese unter 06131/16-5110 oder unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.

Auch die apoBank berät Ihre Kunden zu Themen der Corona-Krise auf ihrer Website: https://www.apobank.de/corona. Des Weiteren bietet sie auch die Webinare apoJetzt an: https://www.apobank.de/corona/apojetzt

 

Kurzarbeit

Für Arztpraxen, die wirtschaftliche Schwierigkeiten fürchten, kann Kurzarbeit eine Option sein. Informationen des Virchow-Bundes zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier: https://tinyurl.com/srb73e4. Informationen der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier: https://tinyurl.com/ttajsud. Es ist ebenfalls eine bundesweite Service Nummer für Arbeitgeber geschaltet. Diese erreichen Sie unter 0800 45555  20. Bitte beachten Sie, dass Auszubildende grundsätzlich von der Kurzarbeiterregelung ausgenommen sind.

 

Arbeitsrechtliche Folgen von Corona

Einen Leitfaden mit einem Überblick  über  die arbeitsvertraglichen Folgen, wenn  Arbeitnehmer  wegen  des  Coronavirus nicht beschäftigt werden, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unter dem folgenden Link bereitgestellt: https://tinyurl.com/tcbytgs.

 

Erweiterter Versicherungsschutz aufgrund der Corona-Krise

Folgende Corona-spezifischen Erweiterungen der Haftpflichtversicherungen haben fast alle Haftpflichtversicherer zugesagt:

·         Setzt ein niedergelassener Arzt, der mit seinem medizinischen Personal unter Quarantäne gestellt wurde, in seiner Praxis einen Vertreter und anderweitiges medizinisches Personal ein, besteht für diese Versicherungsschutz innerhalb seiner Berufshaftpflichtversicherung.

·         Wird ein Arzt als Vertreter in einer dieser Praxen eingesetzt, besteht in der Regel Versicherungsschutz über den Praxisbetreiber. Sollte dieser nicht ausreichen, besteht Versicherungsschutz über jedweden Arzthaftpflichtvertrag, z.B. auch bei nur ausschließlicher Absicherung des sog. Restrisikos.

·         Dies gilt ebenso für ärztliche unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, z.B. bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2. Soweit die Leistungen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit erfolgten, gelten jedoch die Grundsätze der Staatshaftung. Der Versicherungsschutz ist dann beschränkt auf einen Rückgriff bei grob fahrlässigem Handeln.

Ob auch die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Arztes / Praxisinhabers diese Erweiterungen umfasst, muss individuell bei der eigenen Versicherung nachgefragt werden. Diese stellt auf Wunsch auch eine Versicherungsbescheinigung mit genau diesen Informationen aus.

 

Quarantäne-Empfehlungen für medizinisches Personal

Das RKI hat seine Empfehlungen für COVID-19-Kontaktpersonen unter medizinischem Personal an die Situation mit relevantem Personalmangel angepasst. Danach muss medizinisches Personal nach engem ungeschütztem Kontakt zu COVID-19-Erkrankten nicht mehr so lange in Quarantäne und darf bei dringendem Bedarf in der Klinik oder Praxis arbeiten, so lange keine Symptome auftreten. Das Vorgehen soll mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden. Die Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel sind auf der Internetseite des  RKI dargestellt und hängen vom Expositionsrisiko ab: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Personal_Pflege.html.

 

Wichtiger Hinweis dabei für die Praxis:

Nach RKI fallen Sie im Positivfall eines Ihrer Patienten bei korrekt verwendeter Schutzausrüstung (insbesondere Mund-Nasenschutz) NICHT in die Einschätzung als Kontaktperson. Sollten Sie sich nicht geschützt haben, dabei auch nur < oder = 2 m Abstand gehalten haben bzw. >oder = 15 Minuten Face to Face Abstand zum positiven Patientenfall gehabt haben gelten Sie als Kontaktperson.

 

Online-Plattform für Hilfesuchende und Helfer in der Corona-Krise

Auf der Online-Plattform match4healthcare können sich Medizinstudierende und Auszubildende von Gesundheitsfachberufen, die sich im Rahmen der COVID-19-Pandemie engagieren wollen, melden. Auf der anderen Seite können Einrichtungen mit wenigen Klicks auf dieser Plattform passende Helfer finden und direkt kontaktieren. Damit leistet diese berufs- und einrichtungsübergreifende Plattform eine effiziente und direkte Vernetzung von Helfenden und Hilfesuchenden.

 

Ärztinnen und Ärzte, die aktuell nicht ärztlich tätig sind, aber in der aktuellen Krise Unterstützung leisten möchten wenden sich bitte an die Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer. Gerne unterrichten wir Sie über die entsprechenden Unterstützungs- und Einsatzmöglichkeiten.

 

Neuer EBM ab dem 01.04.2020

Am 01.04.2020 tritt der überarbeitete EBM in Kraft. Er steht mit dem Quartalsupdate dann auch in der Praxissoftware bereit. Die KBV hat für jede Fachgruppe eine Übersicht der wichtigsten strukturellen Änderungen sowie der Entwicklung der Top-Leistungen erstellt. Diese Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/weiterentwicklung-ebm.php.

 

Erreichbarkeit der Mitarbeiter

 

Um die Arbeitsfähigkeit der Kammer auch in der aktuellen Zeit aufrecht erhalten zu können, haben wir uns dazu entschlossen ab dem 06.04.2020 – zunächst befristet bis zum 17.04.2020 – in zwei Teams zu arbeiten.

Hierbei sind immer tageweise abwechselnd die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Teams vor Ort.

Wir bitten um Verständnis, wenn hierdurch die Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Teil etwas eingeschränkt sein kann.