Eine zugelassene Weiterbildungsstätte ist eine Universitäts- oder Hochschulklinik sowie eine hierzu von der Landesärztekammer gemäß § 29 Abs. 2 HeilBG zugelassene Einrichtung der ärztlichen Versorgung. Zu den Einrichtungen der ärztlichen Versorgung zählt auch die Praxis eines niedergelassenen Arztes.
Eine Weiterbildungsstätte muss insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen: - die für die Weiterbildung typischen Krankheiten müssen nach Zahl und Art der Patienten regelmäßig und häufig genug vorkommen, - Personal und Ausstattung der Einrichtung müssen den Erfordernissen der medizinischen Entwicklung Rechnung tragen, - Krankenhausabteilungen müssen eine regelmäßige Konsiliartätigkeit aufweisen.