Herr Thomas GesellTelefon 0261 39 001 - 27Email
Herr Klaus KohlhausenTelefon 0261 39 001 - 28Email
Eine Wiederholungsprüfung kann frühestens drei Monate nach der nicht erfolgreich abgeschlossenen Prüfung durchgeführt werden. Für die Wiederholungsprüfung gel¬ten die §§ 12 bis 15 entsprechend.
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