Herr Thomas GesellTelefon 0261 39 001 - 27Email
Herr Klaus KohlhausenTelefon 0261 39 001 - 28Email
Alle Weiterbildungsbefugnisse sollen innerhalb von 7 Jahren nach Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung überprüft und ggf. neu beschieden werden.
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