Ärtztekammer Koblenz
Bezirksärztekammer Koblenz
Emil-Schüller-Straße 45
56068 Koblenz
Fon 0261 39 001 0
Fax 0261 39 001 20
Bezirksärztekammer Koblenz>Weiterbildung>Weiterbildungsordnung

Ansprechpartner

Herr Thomas Gesell
Telefon 0261 39 001 - 27
Email

Herr Klaus Kohlhausen
Telefon 0261 39 001 - 28
Email

 

Dokumentation der Weiterbildung

§ 8 - Dokumentation der Weiterbildung

  1. Der in Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren.

  2. Der zur Weiterbildung befugte Arzt führt mit seinem in Weiterbildung befindlichen Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist nachprüfbar zu dokumentieren, von einem Weiterbilder und dem Weiterzubildenden gegenzuzeichnen und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen. Die zuständige Bezirksärztekammer ist jederzeit berechtigt, diese Gesprächsdokumente zur Einsichtnahme anzufordern.

Anmerkung:

Die Verpflichtung zum Führen eines Logbuches gilt nur für Weiterbildungszeiten, die nach der neuen Weiterbildungsordnung vom 03.01.2006 anerkannt werden sollen.

Von der Landesärztekammer wurde bislang die Auffassung vertreten, dass alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtet seien, ein Logbuch (Dokumentation der Weiterbildung) zu führen. Unser Weiterbildungsausschuss hat sich dieser Thematik angenommen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Verpflichtung zum Führen des Logbuches ausschließlich für Anträge besteht, die nach der Weiterbildungsordnung vom 03.01.2006 gestellt werden. Beachten Sie hierbei jedoch bitte, dass das Logbuch das Weiterbildungszeugnis nicht ersetzt sondern lediglich ergänzt. Dies bedeutet, dass auch weiterhin im Weiterbildungszeugnis oder als Anlage hierzu die geforderten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und ggf. Leistungskataloge dokumentiert werden müssen.

Für folgende Zusatz-Weiterbildungen müssen generell keine Logbücher geführt werden:

  • Ärztliches Qualitätsmanagement
  • Akupunktur
  • Suchtmedizinische Grundversorgung

Sollte eine Weiterbildung ausschließlich über Fallseminare/Kurse absolviert werden, ist die Führung von Logbüchern ebenfalls für folgende Zusatz-Weiterbildungen entbehrlich:

  • Homöopathie
  • Manuelle Medizin/Chirotherapie
  • Naturheilverfahren
  • Palliativmedizin
  • Sportmedizin