Mit In-Kraft-Treten dieser Weiterbildungsordnung können alle Qualifikationsnachweise nur noch aufgrund einer mündlichen Prüfung erteilt werden. Da somit von einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand auszugehen ist, muss das Prüfungsverfahren umgestellt werden. So werden künftig kontinuierlich Facharztprüfungen angeboten. Da jeder Einzelfall individuell zu prüfen ist, bitten wir bereits jetzt um Verständnis, dass Wartezeiten entstehen werden. Wir werden jedoch - wie bisher - um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge bemüht sein.