Fachkunde Rettungsdienst

Definition:

Die Fachkunde Rettungsdienst soll grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen in der Erkennung und Behandlung von lebensbedrohlichen Zuständen vermitteln.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Fachkunde Rettungsdienst nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses und der Notarzteinsätze.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einer/einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1.

Weiterbildungszeit:

- 3 Monate ganztägige Weiterbildung in einer Intensivbehandlungsstation oder in der klinischen Anästhesiologie unter Anleitung einer/eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1. Diese können während der 24-monatigen Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden.
- 80 Stunden Kursweiterbildung gemäß § 4 Absatz 6 in „Allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung“ - Einzelnachweise von - 25 endotrachealen Intubationen
- 50 venösen Zugängen - zwei Thoraxdrainagen - ein zertifizierter Reanimationsstandard am Phantom und anschließend unter unmittelbarer Anleitung einer/eines erfahrenen Notärztin/Notarztes
- 10 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber, bei denen lebensbedrohliche Erkrankungen oder Unfallfolgen behandelt werden.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der sachgerechten Lagerung von Notfallpatientinnen/-patienten,
- der manuellen und maschinellen Beatmung,
- der endotrachealen Intubation und alternativer Verfahren,
- der Schaffung periphervenöser und zentralvenöser Zugänge,
- der Schockbehandlung,
- der Durchführung der wichtigsten Notfallpunktionen und
- in der Reanimation.

Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung gemäß § 14 abgeschlossen. Hierbei sollen auch die klinisch-praktischen Fertigkeiten überprüft werden.