SEPA Basis-Lastschriftmandat

Beitragszahlung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat statt Einzugsermächtigung

Durch die verschiedensten Quellen haben Sie bereits erfahren, dass die EU-Kommission weitreichende Änderungen im Zahlungsverkehr beschlossen hat.

Zum 01. Februar 2014 wird nun auch der nationale Zahlungsverkehr auf den europäischen Standard SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt. Die SEPA-Lastschrift löst dann die Einzugsermächtigung ab. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt anstelle von Bankleitzahl und Kontonummer nur noch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) für Eurozahlungen – auch innerhalb Deutschlands – verwendet werden dürfen.

Um auch weiterhin einen unbürokratischen Einzug Ihres Kammerbeitrages zu gewährleisten, bitten wir Sie uns IBAN und BIC Ihrer Bank mitzuteilen. Die Angaben sind auf Ihrem Bankkontoauszug, ggfs. auch auf der Rückseite Ihrer EC-Karte ersichtlich, bzw. Sie erhalten die Angaben von Ihrer Bank.

Die wichtigsten Änderungen bei der Umstellung sind: die SEPA-Lastschrift kann nur schriftlich erteilt werden, d. h. für jede Lastschrift muss ein sog. SEPA-Mandat eigenhändig unterschrieben werden. Einzugsermächtigungen die Sie online, per Fax oder telefonisch erteilt haben, sind nicht mehr gültig. Sie finden ein Formular des SEPA-Basis-Lastschriftsmandats auf unserer Homepage oder Sie folgen diesem  „undefinedLINK“. Bitte erteilen Sie uns auch dann ein neues Lastschriftmandat, wenn Sie bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Sie ermöglichen auf diese Weise Ihnen, aber auch uns, eine möglichst reibungslose und kostengünstige Beitragserhebung.