Einreichung der Berufsausbildungsverträge bei der Bezirksärztekammer Koblenz
Um Verzögerungen hinsichtlich der Eintragung der Berufsausbildungsverträge in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu vermeiden, bitten wir, bei der Einreichung folgendes zu beachten:
1. Berufsausbildungsverträge müssen dreifach eingereicht werden und können per Hand ausgefüllt werden.
2. Die Angaben auf Seite 1 müssen vollständig sein:
3. Seite 6 des Vertrages muss vollständig sein:
4. Der beiliegende Personalbogen muss vollständig ausgefüllt an uns zurückgesandt werden.
5. Einzugsermächtigung zum Abbuchen der Verwaltungs- u. Prüfungsgebühr kann mit beiliegendem Formular erteilt werden.
6. Eine Kopie der Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, sofern die/der Auszubildende noch nicht volljährig ist, ist beizufügen.
7. Das Berichtsheft bzw- der Ausbildungsnachweis wird nach Vorlage der Berufsausbildungsverträge von der Kammer zugesandt.
8. Bitte veranlassen Sie Ihre Auszubildende sich mit dem Anmeldeformular des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung bei der Berufsbildenden Schule anzumelden, in deren Bereich die Praxis liegt:
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